Zeltplatzordnung (2023)

  • Alle Räumlichkeiten des Haupthauses und seiner Nebengebäude dürfen durch die Zeltplatzgruppen nicht betreten werden. Dieses gilt auch für den Vorplatz, den Bereich des Wehres und für den Garten.
  • Einrichtungsgegenstände der Scheune (Küche), des Sanitärtraktes sowie des Backhauses sind schonend zu behandeln und sauber zu halten. Dazu gehören auch die Biertischgarnituren und die Feuerstellen.
  • Auf dem gesamten Gelände sind Tierhaltung und die Benutzung von Beschallungsanlagen nicht erlaubt.
  • Von 22.00 – 7.30 Uhr (Nachtruhe) sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr sind Ruhestörungen zu vermeiden.
  • Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Übernachtende Gäste bitte dem Hausmeister melden.
  • Der Sanitärtrakt muss täglich 2x und am Tag der Abreise von der Zeltplatzgruppe gereinigt werden. Im Sanitärtrakt gilt ein Rauchverbot. Wir bitten darum, Wasserverschwendungen zu vermeiden.
  • Bei Störungen an den Versorgungsleitungen sind diese sofort abzuschalten. Die Zeltplatzgruppe ist verpflichtet, den Hausmeister bzw. das Pfadfinderförderwerk sofort zu benachrichtigen.
  • Abfälle sind in großen, stabilen, Plastiksäcken zu sammeln, zu verschließen und am Dienstagabend oder am Tag der Abreise an der Straße (Mülltonne) bereitzustellen.  
  • Altglas, Dosen und Papier muss von der Zeltplatzgruppe selbst entsorgt werden! (Container in Maisons)
  • Reisebusse und LKW über 3,5 Tonnen dürfen das Gelände nicht befahren oder darauf parken. Autos sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen an den Scheunen abzustellen. Wohnmobile dürfen auf dem Gelände parken, aber nicht bewohnt werden. Wohnanhänger dürfen auf dem Gelände nicht abgestellt werden.
  • Ab der Mühleneinfahrt gilt für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h).
  • Das Betreten der Wasserläufe geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird Seitens des Pfadfinderförderwerks keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Die Nachbargrundstücke (einschl. Weiden) dürfen nicht betreten oder überquert werden.
  • Das Abbrennen von Lagerfeuern geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit Feuerschalen erlaubt. Es darf hierfür kein angepflanztes Gehölz verwendet oder geschlagen werden. Dies gilt auch für Nachbargrundstücke. Das Hantieren mit feuergefährlichen Mitteln oder Brandbeschleunigern ist nicht gestattet.
  • Am Tag der Abreise ist der Lagerplatz zu reinigen und von Abfall zu befreien. Dazu gehört auch das Sortieren des Mülls anhand der ausliegenden Pläne. Bei nicht ordnungsgemäßer Sortierung des Mülls kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Belegungswoche erhoben werden. Die Zeltplatzgruppe meldet sich vor der Abreise beim Hausmeister zur Platzabnahme, Schäden bitte dort umgehend melden.
  • Aufbauten, die während eines Zeltlagers entstanden sind, müssen spätestens am Tag der Abreise wieder vollständig und ordnungsgemäß entfernt werden. (Wasser-) Gräben dürfen nicht gezogen werden.
  • In Notfällen darf das Telefon im Haupthaus (Nummer 0033-231925322) benutzt werden.
  • Das Pfadfinderförderwerk ist für selbstverschuldete Unfälle nicht haftbar zu machen.
  • Gegen angerichtete Schäden hat das Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V. die Möglichkeit, Regressansprüche gegen die Zeltplatzgruppe zu stellen.
  • Den Anordnungen des Hausmeisters, des Zeltplatzverwalters oder eines anderen durch das Pfadfinderförderwerk Beauftragten, ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Im übrigen gilt die „Hausordnung für die Moulin St. Benoit“ auch auf den Zeltplätzen.          

Stand: 01.08.2018

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