Ausfallgebühren

Ausfallgebühren:


a)       Die Beleger können jederzeit vor Antritt der Fahrt von der Reisevereinbarung zurücktreten. Der Rücktritt sollte in der Regel per E-Mail (falls nicht vorhanden: postalisch) erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V.. Die Buchungsanzahlung von 20 % des Mietpreises wird beim Rücktritt nicht erstattet.
 
Tritt der Beleger zurück, kann das Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V. darüber hinaus den Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten verlangen:
 
-    v. 21. - 15. T. vor Reisebeg. 25 % d. Reisepr.,
 
-    v. 14. -   7. T. vor Reisebeg. 40 % d. Reisepr.,
 
-    6-1. Tag vor Reisebeg. 55 % des Reisepr.,
 
-    ab dem Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
 
b)       Macht das Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V. eine pauschalierte Entschädigung gemäß Absatz  a) geltend, ist der Teilnehmer gleichwohl berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
 
c)       Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden vom Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V. geltend gemacht werden.
 
d)       Die Absage der Fahrt muss schriftlich (in der Regel per E-Mail - falls nicht vorhanden: postalisch) erfolgen, entscheidend ist der Eingang beim Pfadfinderförderwek Bochum-Harpen e.V. (Poststempel).
 
Wir empfehlen den Abschluss einen Reiserücktrittsversicherung.

 

 

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