Hausordnung

für 2022

1. Das Haus befindet sich auf einem vom Flusslauf umgebenen Gelände. Der Zugang zum Fluss ist nicht abgesichert. Das Betreten der Wasserläufe geschieht auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Für Unfälle wird seitens des Pfadfinderförderwerks keine Haftung übernommen. Das Betreten der Nachbargrundstücke (inkl. Weiden) ist nicht gestattet.
2. Die übrigen Gebäude - mit Ausnahme des Fahrradschuppens - dürfen nicht betreten werden. Eine Überlassung der Appartements an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Im Haus und auf dem gesamten Gelände ist Tierhaltung nicht erlaubt.
4. Rauchen ist im Haupthaus und in der Hausmeisterwohnung nicht gestattet.
5. Bei Störungen an den Versorgungsleitungen sind diese sofort abzuschalten. Die Bewohner sind verpflichtet, schnellstmöglich einen Beauftragten des Pfadfinderförderwerks zu benachrichtigen.
6.  Endreinigung/Müll: Am Tag der Abreise sind die Appartements bis 12:00 Uhr gereinigt zu übergeben. Details siehe Info „vor der Heimfahrt“ im Gästeordner.
7. Das Treppenhaus, der Mühlraum mit Küche und die Toilette im Erdgeschoss sind während Ihres Aufenthaltes und am Tag der Abreise - in Absprache mit den anderen Mietern - sauber zu halten bzw. sauber zu übergeben.
8. Glas, Plastikverpackungen und Plastikflaschen müssen - auch am Abreisetag - getrennt entsorgt werden (siehe Info „Müll“ im Gästeordner). Abfälle sind in großen, stabilen Plastiksäcken zu sammeln, und jeweils am Dienstagabend bzw. am Tag der Abreise an der Straße in der Mülltonne bereitzustellen.
9. Nur der Kamin im Mühlraum ist benutzbar. Kinder und Jugendliche dürfen den Kamin nicht ohne elterliche Aufsicht befeuern. Im gesamten Haus ist das Hantieren mit feuergefährlichen Mitteln nicht erlaubt.
10. Die Küche im Mühlraum kann von allen Hausbewohnern gleichermaßen benutzt werden. Die Belegung darf jedoch nicht dauerhaft sein. (Ausnahme: man bewohnt mit einer Gruppe das ganze Haus).
11. Die Gasöfen müssen nach Gebrauch abgestellt werden. Während des Betriebes ist auf eine ausreichende Belüftung (durch Öffnen der Fenster) zu achten.
12. Vor Verlassen des Hauses – insbesondere am Tag der Abreise - sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen.
13. Das Haus ist von 24.00 Uhr bis 07.00 Uhr verschlossen zu halten. Jede Ruhestörung in der Mittagszeit, sowie nach 22.00 Uhr ist zu vermeiden.
14. Das Telefon kann nur für Notrufe und eingehende Gespräche benutzt werden.
15. Reisebusse und LKW dürfen das Gelände nicht befahren. Autos sind auf dem Parkplatz rechts neben der Einfahrt abzustellen. Wohnmobile dürfen auf dem Gelände parken, aber nicht bewohnt werden. Wohnanhänger dürfen auf dem Gelände nicht abgestellt werden.
16. Im Zusammenhang mit den satzungsgemäßen Zwecken veröffentlichen wir ggfls. Fotos im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, etwa in Druckmedien, Internet und Sozialen Medien. Rechtsgrundlage ist §6 Abs. 1 S. 1 lit. g des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, findet ohne Ihre
ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht statt. Sollten Personen nicht fotografiert werden wollen, informieren Sie bitte den Fotografen oder einen Vertreter des Pfadfinderförderwerks.
17. Gegen angerichtete Schäden hat das Pfadfinderförderwerk Bochum-Harpen e.V. die Möglichkeit, Regressansprüche gegen die Bewohner zu stellen.
18. Den Anordnungen des Hausmeisters, oder eines anderen durch den Vermieter Beauftragten, ist unbedingt Folge zu leisten.

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